Dienstag, 15. März 2016

Die wichtigsten Begriffe der Rahmenbedingungen


BBG

= Berufsbildungsgesetz

Das BBG regelt die Berufsbildungen der Schweiz ausserhalb der Hochschulen. Darunter fallen sowohl die berufliche Sparte der Sekunderstufe II als auch die Tertiär-B-Stufe mit den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und den Bildungsgängen der höheren Fachschulen.

www.ch-go.ch

BBV

= Berufsbildungsverordnung

Wie bei anderen Gesetzen wird auch das BBG durch eine Verordnung noch genauer geregelt. Die BBV enthält diejenigen Passagen, die notwendig, aber im BBG nicht enthalten sind. Das BBG und die BBV sind zusammen die wichtigste Rechtsgrundlage für die Berufsbildung in der Schweiz. Sie enthalten Vorschriften zu den Bereichen 
  • berufliche Grundbildung, einschliesslich der Berufsmaturität
  • höhere Berufsbildung
  • berufsorientierte Weiterbildung
  • Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel
  • Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen
  • Zuständigkeit und Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
  • Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung

BiVo

= Verordnung über die berufliche Grundbildung

Gemäss "neuem" BBG muss jeder Beruf eine Bildungverordnung (BiVo) sowie einen Bildungsplan haben. Die BiVo enthält die grundsätzlichen Regelungen zum Beruf und wird von den OdA ausgearbeitet und von den Behörden genehmigt. Sie enthält die grundsätzlichen Regelungen zu einem Beruf, dazu einen Bildungsplan.

RLP

= Rahmenlehrplan

Die Rahmenlehrpläne enthalten Bestimmungen über die Inhalte des Unterrichts an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen. Sie werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen und sollen einen gewissen Standard in der Ausbildung gewährleisten. Damit im Konflikt steht jedoch die jeweils kantonale Auslegung und Umsetzung der Rahmenlehrpläne.

Berufsbildungsverantwortliche

= alle an der Ausbildung eines Lernenden Beteiligten, d.h. Berufsbildner/-innen, Lehrpersonen an den Berufsfachschulen, Prüfungsexperten sowie weitere Beteiligte